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Erholsamer Urlaub am Saaler Bodden in Ostseenähe !

Kuragabe

Seit dem 1. Jan. 2022 erhebt die Gemeinde Saal u.a. im Kernort eine Kurabgabe.

Im November wurde rückwirkend zum 1. Jan. 2022 eine neue Kurabgabensatzung veröffentlicht.

Vereinfacht zusammengefasst werden ganzjährig je Gast (ab 14 Jahren) und Übernachtung 2,- € erhoben. Für Hunde beträgt die Abgabe statt 1,50 € nur noch 85 Ct. je Übernachtung.

Ausnahmen regeln die Paragraphen 3 und 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Saal.

Die Kurabgabe ist nicht Bestandteil des Mietpreises und soll durch den Vermieter, im Namen der Gemeinde Saal, vereinnahmt und weitergeleitet werden.

Der Gast füllt im Vorfeld der Anreise den folgenden Fragebogen aus. Der Vermieter überträgt die Daten in den Meldeschein und stellt dem Gast somit für die Aufenthaltsdauer eine Kurkarte aus.

Der Originalmeldebogen muss vom Vermieter bis zum 5. des Folgemonats postalisch an das Amt Barth versandt werden. Er erhält daraufhin eine Rechnung, die er mit der vereinnahmten Kurabgabe begleicht.

Wesentliche Fragen zur Kurabgabe entlang der südlichen Boddenküste beantwortet das Amt Barth hier.

Vollständige Informationen zur Kurabgabe in den Gemeinden Saal, Fuhlendorf, Pruchten werden unter diesem Link veröffentlicht. Dort findet man auch noch den Wortlaut der alten Satzung.

Anstatt Anstrengungen zu unternehmen, die die Sichtbarkeit der südlichen Boddenküste erhöhen, gibt unsere Tourismusentwicklerin seit dem letzten Herbst Gastgeberinformationen heraus. Mir persönlich erschließt sich der Zusammenhang zur Tourismusförderung nicht. Dennoch habe begonnen, diese auf einer Unterseite bereitzustellen.

23. Dez. 2023 - Änderung des kurabgabepflichtigen Personenkreises

Noch kurz vor dem Weihnachtsfest haben die 3 Boddengemeinden ihren Einwohnern ein besonderes Geschenk unter den Baum gelegt.

Während in der Satzung vom 24. Okt. 2022, die rückwirkend zum 1. Jan. 2022 in Kraft getreten ist, unter § 4 Befreiung von der Kurabgabe (1) 2. nahe Verwandte, sofern diese unentgeltlich in den privaten Haushalt des Einwohners aufgenommen wurden, von der Kurabgabe befreit waren, entfällt diese Befreiung mit der aktuellen Änderung zum 1. Jan. 2024.

Hiermit wird ein Urteil 1 K 147/16 des OVG Greifswald aus dem Jahr 2019 umgesetzt, wonach Kurabgabesatzungen Befreiungen allein aus sozialen Gründen vorsehen können. Verwandtschaft ist allerdings kein sozialer Grund. Somit wird aus dem nahen Verwandten wahlweise ein Tages- oder Übernachtungsgast, der gem. § 3 Kurabgabepflichtiger Personenkreis der Kurabgabepflicht unterliegt.

Abgesehen von allen anderen Widersprüchen, widerspricht die Satzung noch bis Jahresende der geltenden Rechtsprechung.


Üblicherweise ist es dem privaten Besuch schwer zu vermitteln, dass er der Kurabgabepflicht unterliegt. In Verbindung mit von der Tourismusförderung übermittelten Hinweisen auf das Kommunalabgabengesetz, lebt ab 1. Jan. 2024 jeder Einwohner der 3 Gemeinden mit dem Risiko seine Familienfeiern künftig im Gefängnis ausrichten zu müssen.

29. Nov. 2023 - Spielplatznutzung

Auf der gestrigen Gemeindevertreterversammlung hat Bürgermeister Pierson das künftige Spielplatzkonzept des Kernortes Saal vorgestellt.

Abweichend zu seiner letzten Aussage soll nun der Hortspielplatz öffentlich zugänglich gemacht werden. Es sei diesbezüglich ein Vertrag mit dem Betreiber ausgearbeitet, der kurzfristig unterschrieben werden soll. Sobald dies erfolgt ist, wird der Spielplatz mit einem offiziellen Hinweisschild des Amtes Barth (dieses stammt aus Pruchten) gekennzeichnet.

Zusätzlich soll in Kooperation mit Herrn Steven Pabst (=Kfz-Pabst) in der Hessenburger Straße zwischen den Wohnblöcken mit den Hausnummern 4, 14 und 16 ein weiterer Spielplatz entstehen.

Einigen engagierten Eltern reicht diese Aussicht nicht. In Eigeninitiative soll eruiert werden, inwieweit ein richtiger öffentlicher Spielplatz im Bereich Dorfgemeinschaftshaus / Festwiese entstehen kann.


 

Hinweisschild des Amtes Barth auf einen öffentlichen Spielplatz

27. Sep. 2023 - Fährverkehr - Spielplatznutzung

Auf der gestrigen Gemeindevertreterversammlung konnte der Saaler Bürgermeister Pierson berichten, dass es nach der Hafensanierung im OT Neuendorf auch wieder Fährverkehr geben soll. Die „Weiße Flotte“ beabsichtigt von dort aus Fährverkehr nach Born anzubieten. So soll eine Solarfähre den Neuendorfer Hafen als Heimathafen nutzten. Sie soll am Molenkopf anlegen, wofür dieser baulich verändert werden muss.

In Sachen Spielplatz sieht es weniger gut aus. Der in der Antragsunterlagen für das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ bekannte Spielplatz im OT Hermannshof existiert nicht einmal auf dem Papier. Laut Herrn Pierson hat sich seinerzeit ein Fehler eingeschlichen. Es ist auch nicht beabsichtigt in Saal einen Spielplatz zu errichten. Derzeit gäbe es allerdings eine Übereinkunft mit dem Kindergartenbetreiber, das der dem Kindergarten zugehörige Spielplatz - außerhalb der Öffnungszeiten - grundsätzlich auch von Nichtkindergartenkindern, unter Aufsicht von Erwachsenen, genutzt werden könne.

17. Sep. 2023 - FAQ - Frequently Asked Questions

Am gestrigen Tage ging mir mit der Post ein - in Zahlen „1“ - mit „Stand Juli 2023“ datiertes Übersichtsblatt FAQ Kurabgabe in den Staatlich anerkannten Erholungsorten Saal, Fuhlendorf, Pruchten" zu.

Weiterhin werden die Touren- und Veranstaltungskalender hin und wieder überarbeitet. So ich - durch eigene Recherche - Kenntnis von der Überarbeitung erlange, drucke ich sie - im Sinnes des Gastes - aus, und hänge sie an der Pinwand des gemeinsamen Flurs aus. Am 12. Aug. ging mir ein (1 Stck.) Veranstaltungsflyer "August" postalisch zu. 

Leider ist es immer noch die Ausnahme, wenn Touren & Führungen tatsächlich stattfinden. Bei den Veranstaltungen sollte es besser sein, da diese nicht über unsere Touristenzentrale angeboten werden.

13. Juli 2023 - Tourismuszentrum - Veranstaltungen - Touren & Führungen im Juli

Unser neues Tourismuszentrum "Südliche Boddenküste" hat in den letzten Tagen eine Veranstaltungs-, Touren- und Informationsoffensive gestartet.

So gibt es eine Homepage, die zum Tourismusverband weiterleitet:
www.boddentourismus.de

Eine facebook-Seite:
https://www.facebook.com/boddentourismus

Und ein Instagram-Profil:
https://www.instagram.com/bodden.tourismus/

Seit Ende der letzten Woche hängen am Glaskasten der Gemeinde Saal beide Plakate, die mir heute als Flyer mit der Post zugegangen sind, aus. Ich habe sie entsprechend ausgelegt.


Leider ist nicht unbedingt davon auszugehen, das es die Veranstaltungen und Führungen tatsächlich gibt. So habe ich heute (=Donnerstagvormittag) am Dorfgemeinschaftshaus gestanden, um mir einen Überblick über die Resonanz zur geführten Radtour zu den 13 Apostelsteinen zu machen. Außer mir war jedoch niemand dort.

Die gemeinsame Tourismuszentrale „Südliche Boddenküste“ hat nun auch Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

Montag bis Freitag 10 bis 15 Uhr, von Juni bis September zusätzlich Samstags 10 bis 12 Uhr

Hafenstr. 4, 18356 Fuhlendorf
Tel. 038231 / 41 230
info@boddentourismus.de

Infobüro Hafenmeister Wasserwanderrastplatz Hafen Neuendorf

Ostern bis Oktober Montag bis Freitag 9:30 bis 10:30 Uhr, und 14:30 bis 15:30 Uhr, Samstag und Sonntag 9 bis 10 Uhr
Tel. 0160 / 90 29 17 79

29. Juni 2023 - Tourismuszentrum - Basisleistungen der Kurkarte

Am heutigen Tage habe ich unser neues Tourismuszentrum besucht. Es handelt sich um die alte Fuhlendorfer Touristeninformation mit neuem Personal und verlängerten Öffnungszeiten.

Abweichend zu Herrn Piersons Aussage sprach die dortige Leiterin - Frau Hannemann - davon, dass es ab dem 1. Juli den offiziellen Betrieb aufnehmen soll. „Umfangreiches“ Informationsmaterial in Form eines Flyers und eines Veranstaltungskalenders seien aktuell in Vorbereitung.

Nicht weiterhelfen konnte sie mir in Bezug auf das „Verzeichnis der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen“. Ihrer Aussage nach hätte sie es selber bisher vergeblich im Amt Barth angefragt.

Im Eingangsbereich des Tourismuszentrum liegt gut sichtbar eine Übersicht aller Basisleistungen der Kurkarte Südliche Boddenküste aus. Die nachfolgenden Abbildungen vergrößern sich durch anklicken:

19. Juni 2023 - Tourismuszentrum Fuhlendorf - Live-Stream Hafen Neuendorf

Auf der Gemeindevertreterversammlung am 13. Juni sprach der Saaler Bürgermeister Pierson davon, das die 3 Boddengemeinden seit dem 1. Juni in Fuhlendorf ein neues Tourismuszentrum betreiben. Hierfür wurden eigens 2 neue Mitarbeiterinnen eingestellt !

Nähere Information sollen mir auf dem Postwege zugehen. Soweit ich es verstanden habe, soll es eine zentrale Anlaufstelle für Gast und Gastgeber in Fragen des touristischen Angebotes sowie der Kurabgabe sein.

Zur weiteren Förderung des Tourismus möchte die Gemeinde Saal am Neuendorfer Hafen eine 180°-Kamera installieren. Auf einer zu erstellenden Homepage der Gemeine soll dann ein Live-Stream angeboten werden.

11. Dez. 2022 - Weitergehende Informationen - Diskussionsansatz

Da sich die Kurabgabe erhebenden Gemeinden mit Informationen und Diskussionsansätzen zur Kurabgabe und touristischen Entwicklung sehr bedeckt halten, haben einige engagierte Bürger begonnen, die wenigen öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzutragen:

https://twitter.com/saal_gemeinde

Die Gemeinden verweisen regelmäßig auf die hohe Akzeptanz der Abgabe bei Gast und Einwohner. Gefragt werden diese Gruppen jedoch nicht.

Gerne sind Sie eingeladen über die Fragebögen sich als Gast und Einwohner an der Diskussion zur Kurabgabe in den 3 Boddengemeinden zu beteiligen.

25. Okt. 2022 - Rückvergütungsanspruch / gemeinsamer Kurabgaberaum

In der gestrigen Gemeindevertreterversammlung wurde beschlossen, die aktuelle Kurabgabensatzung für ungültig zu erklären und rückwirkend eine neue zu beschließen. Herr Hellwig (Bgm. Stadt Barth) hielt diesbezüglich einen kurzen Vortrag, der m. E. mehr Fragen aufwarf als Antworten gab.

Kernpunkt der neuen Satzung nebst Kalkulation ist eine Reduzierung der Kurabgabe für Hunde von 1,50 € auf 85 Ct. Somit hat jeder Gast, der für seinen vierbeinigen Begleiter den Kurbeitrag entrichten musste, einen Rückvergütungsanspruch gegenüber der Gemeinde Saal !

Vollkommen ungeklärt ist die Frage des gemeinsamen Kurabgaberaums. In der Bürgersprechstunde vom 27. Sep. erklärte der Saaler Bürgermeister Pierson, dass es verbindliche Vereinbarungen zwischen Saal-Fuhlendorf-Pruchten (=südliche Boddenküste) und Ribnitz-Damgarten sowie Barth gäbe. Auf Fischland-Darß-Zingst (=FDZ) würden einige Gemeinden die Kurkarten der südlichen Boddenküste freiwillig akzeptieren. Nicht akzeptiert wird „unsere“ Kurkarte in/auf Zingst. Die Gemeinde Saal würde jede FDZ-Kurkarte anerkennen.

30. März 2022 - Nutzung ÖPNV

Laut gestriger Aussage unseres Saaler Bürgermeisters Pierson auf der Sitzung der Gemeindevertretung, ist es ab dem 1. Mai mit der in Saal gelösten Kurkarte möglich, die Buslinie 214 (=Ribnitz-Damgarten - Barth) sowie den Bus zwischen Barth und Zingst (=Linie 210) kostenfrei zu nutzen.

Gemeindevertreter Meyer sprach sinngemäß davon, dass der Gast - im Hinblick auf das hohe Verkehrsaufkommen, die hohen Spritkosten und Parkplatzgebühren - einen echten Mehrwert erhält. Er wird in die Lage versetzt kostenfrei, zeitsparend und bequem nach Zingst an den Strand zu gelangen.

Wie hoch der Wert tatsächlich ist, lässt sich schnell verifizieren:
https://vvr.verbindungssuche.de

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Busse in den Schulferien noch seltener verkehren.

Weiterhin hätte die Gemeinde Bänke und Hundetoiletten angeschafft, die - lt. Aussage unseres Bürgermeisters - in den nächsten Wochen aufgestellt werden sollen.

10. Feb. 2022 - gemeinsamer Kurabgaberaum

Laut Aussage der damit befassten Mitarbeiterin des Amtes Barth, bildet die südliche Bodenküste nun doch einen einheitlichen Kurabgaberaum mit "Fischland-Darß-Zingst".

Somit kann der in Saal kurabgabepflichtige Gast, auch die Angebote auf "Fischland-Darß-Zingst" nutzen, ohne dort eine weitere Kurkarte lösen zu müssen.

Den Kurabgabe-Flyer in Papierform hat Ihr Gastgeber am heutigen Tage in ausreichender Anzahl angefordert, so dass er mit der Kurkarte ausgegeben werden kann. 

Kontakt

Christian Wagner
Bahnhofstraße 3a
18317 Saal
Telefon: 038223 / 30 122 
Mobil: 0151 / 57 35 45 77
mail@landhaus-am-teich.de