Seit dem 1. Jan. 2022 erhebt die Gemeinde Saal u.a. im Kernort eine Kurabgabe.
Im November wurde rückwirkend zum 1. Jan. 2022 eine neue Kurabgabensatzung veröffentlicht.
Vereinfacht zusammengefasst werden ganzjährig je Gast (ab 14 Jahren) und Übernachtung 2,- € erhoben. Für Hunde beträgt die Abgabe statt 1,50 € nur noch 85 Ct. je Übernachtung.
Ausnahmen regeln die Paragraphen 3 und 4 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Saal.
Die Kurabgabe ist nicht Bestandteil des Mietpreises und soll durch den Vermieter, im Namen der Gemeinde Saal, vereinnahmt und weitergeleitet werden.
Der Gast füllt im Vorfeld der Anreise den folgenden Fragebogen aus. Der Vermieter überträgt die Daten in den Meldeschein und stellt dem Gast somit für die Aufenthaltsdauer eine Kurkarte aus.
Der Originalmeldebogen muss vom Vermieter bis zum 5. des Folgemonats postalisch an das Amt Barth versandt werden. Er erhält daraufhin eine Rechnung, die er mit der vereinnahmten Kurabgabe begleicht.
Wesentliche Fragen zur Kurabgabe entlang der südlichen Boddenküste beantwortet das Amt Barth hier.
Vollständige Informationen zur Kurabgabe in den Gemeinden Saal, Fuhlendorf, Pruchten werden unter diesem Link veröffentlicht. Dort findet man auch noch den Wortlaut der alten Satzung.
Da sich die Kurabgabe erhebenden Gemeinden mit Informationen und Diskussionsansätzen zur Kurabgabe und touristischen Entwicklung sehr bedeckt halten, haben einige engagierte Bürger begonnen, die wenigen öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzutragen:
https://twitter.com/saal_gemeinde
Die Gemeinden verweisen regelmäßig auf die hohe Akzeptanz der Abgabe bei Gast und Einwohner. Gefragt werden diese Gruppen jedoch nicht.
Gerne sind Sie eingeladen über die Fragebögen sich als Gast und Einwohner an der Diskussion zur Kurabgabe in den 3 Boddengemeinden zu beteiligen.
In der gestrigen Gemeindevertreterversammlung wurde beschlossen, die aktuelle Kurabgabensatzung für ungültig zu erklären und rückwirkend eine neue zu beschließen. Herr Hellwig (Bgm. Stadt Barth) hielt diesbezüglich einen kurzen Vortrag, der m. E. mehr Fragen aufwarf als Antworten gab.
Kernpunkt der neuen Satzung nebst Kalkulation ist eine Reduzierung der Kurabgabe für Hunde von 1,50 € auf 85 Ct. Somit hat jeder Gast, der für seinen vierbeinigen Begleiter den Kurbeitrag entrichten musste, einen Rückvergütungsanspruch gegenüber der Gemeinde Saal !
Vollkommen ungeklärt ist die Frage des gemeinsamen Kurabgaberaums. In der Bürgersprechstunde vom 27. Sep. erklärte der Saaler Bürgermeister Pierson, dass es verbindliche Vereinbarungen zwischen Saal-Fuhlendorf-Pruchten (=südliche Boddenküste) und Ribnitz-Damgarten sowie Barth gäbe. Auf Fischland-Darß-Zingst (=FDZ) würden einige Gemeinden die Kurkarten der südlichen Boddenküste freiwillig akzeptieren. Nicht akzeptiert wird „unsere“ Kurkarte in/auf Zingst. Die Gemeinde Saal würde jede FDZ-Kurkarte anerkennen.
Laut gestriger Aussage unseres Saaler Bürgermeisters Pierson auf der Sitzung der Gemeindevertretung, ist es ab dem 1. Mai mit der in Saal gelösten Kurkarte möglich, die Buslinie 214 (=Ribnitz-Damgarten - Barth) sowie den Bus zwischen Barth und Zingst (=Linie 210) kostenfrei zu nutzen.
Gemeindevertreter Meyer sprach sinngemäß davon, dass der Gast - im Hinblick auf das hohe Verkehrsaufkommen, die hohen Spritkosten und Parkplatzgebühren - einen echten Mehrwert erhält. Er wird in die Lage versetzt kostenfrei, zeitsparend und bequem nach Zingst an den Strand zu gelangen.
Wie hoch der Wert tatsächlich ist, lässt sich schnell verifizieren:
https://vvr.verbindungssuche.de
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Busse in den Schulferien noch seltener verkehren.
Weiterhin hätte die Gemeinde Bänke und Hundetoiletten angeschafft, die - lt. Aussage unseres Bürgermeisters - in den nächsten Wochen aufgestellt werden sollen.
Laut Aussage der damit befassten Mitarbeiterin des Amtes Barth, bildet die südliche Bodenküste nun doch einen einheitlichen Kurabgaberaum mit "Fischland-Darß-Zingst".
Somit kann der in Saal kurabgabepflichtige Gast, auch die Angebote auf "Fischland-Darß-Zingst" nutzen, ohne dort eine weitere Kurkarte lösen zu müssen.
Den Kurabgabe-Flyer in Papierform hat Ihr Gastgeber am heutigen Tage in ausreichender Anzahl angefordert, so dass er mit der Kurkarte ausgegeben werden kann.